Radon dringt über undichte Fundamentplatten, Kabel- und Rohrdurchführungen und Risse im Mauerwerk in Gebäude ein. Ob und in welcher Konzentration Radon in einem Gebäude vorliegt, kann ausschließlich durch Messungen ermittelt werden.
Radon zählt zu den Verursachern von Lungenkrebs. Raucher sind besonders gefährdet, da sich die krebserregenden Eigenschaften von Radon und Tabakrauch gegenseitig verstärken.
Der in Wohnungen gemessene Radongehalt variiert erheblich. Die Konzentration erhöht sich vor allem in Kellern, Erdgeschossen und bei Verwendung bestimmter Bausubstanzen wie Böden aus vulkanischem Gestein oder Granit. Bestimmte Steinplatten sollten in Wohnräumen nicht verwendet und Kellerböden mit dichtem Estrich versehen werden. Bereits beim Hausbau kann durch ein dickes Beton-Plattenfundament einer Radonbelastung entgegengewirkt werden. Das Wohnen im Tiefparterre oder in Gegenden, in denen Uran abgebaut wurde, ist mit einem erhöhten Risiko verbunden.
Auf seiner Webpräsenz verweist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) auf das Bundesamt für Strahlenschutz. Dieses empfiehlt entsprechende Maßnahmen bei einer Radon-Konzentration von mehr als 100 Bq/m3 in Räumen, in denen man sich vermehrt aufhält (beispielsweise Wohn- und Schlafzimmer). Wird dieser Grenzwert überschritten, können Sanierungen erforderlich werden, deren Ausmaß sich nach der Höhe der Radonkonzentration richtet.